Mehr Rente fürs Team. Weniger Aufwand fürs Unternehmen.
Eine betriebliche Altersversorgung (bAV), die für Ihre Mitarbeiter spürbar mehr herausholt und für Sie als Arbeitgeber rechtssicher und gefördert aufgesetzt und aus einem breiten Marktvergleich ausgewählt ist.
- Bis zu 15 % Arbeitgeber-Zuschuss gefördert
- Steuer- und sozialabgabenfrei umgewandelt
- Aus einem breiten Marktvergleich ausgewählt

Frank Scholz
bAV-Spezialist (DMA) · Köln
Seit 2005 bei der Horbach Wirtschaftsberatung, seit 2011 spezialisiert auf betriebliche Altersvorsorge. Ich begleite Unternehmen und ihre Mitarbeiter dabei, betriebliche Vorsorge rechtssicher aufzusetzen und optimal zu fördern.
Nicht die bAV nervt Ihre Leute. Der Aufwand nervt Sie.
Viele Betriebe zögern bei der betrieblichen Altersversorgung aus einem einzigen Grund: Verwaltung und Haftung kosten Zeit. Genau das nehmen wir Ihnen ab.
Papierkram, den niemand zählt
Anfragen, Buchungen, Ein- und Austritte: die Verwaltung der bAV frisst Zeit, die im Tagesgeschäft fehlt.
Fehlerquelle Lohnbüro
Bei der bAV-Buchung über das Lohnbüro können Fehler entstehen, und die Haftung dafür liegt bei Ihnen als Arbeitgeber.
Ab 2027 elektronische Pflicht
Die Entgeltunterlagen müssen ab 2027 ausnahmslos elektronisch geführt werden. Wer jetzt aufräumt, ist vorbereitet.
Pflicht ab 2027
Den Weg zur fertigen Versorgung machen wir für Sie planbar und haftungssicher.
Aus Brutto wird Rente, mit kräftiger Förderung vom Staat.
Das Prinzip der Entgeltumwandlung ist einfach: Ein Teil des Bruttogehalts fließt direkt in die Altersversorgung, bevor Steuern und Sozialabgaben anfallen.
Entgeltumwandlung
Ein Teil des Bruttogehalts wird in einen Vorsorgevertrag umgewandelt, bevor Steuern und Sozialabgaben greifen.
Förderung greift sofort
Weil der Beitrag aus dem Brutto kommt, sinkt der Netto-Aufwand spürbar. Der Staat fördert jeden Monat mit.
Arbeitgeber legt drauf
Bei Entgeltumwandlung kommt der gesetzliche Zuschuss von 15 % obendrauf. Der Beitrag Ihrer Mitarbeiter wächst, ohne dass sie selbst mehr einzahlen.
Drei Hebel, die jeden Euro größer machen.
Die betriebliche Altersversorgung ist eine der am stärksten geförderten Vorsorgeformen in Deutschland. Diese drei Hebel wirken zusammen.
Steuerersparnis
Beiträge sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (2026: 8.112 € im Jahr). Das senkt die Steuerlast im aktiven Berufsleben.
Sozialabgaben-Ersparnis
Auf umgewandelte Beiträge fallen bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze keine Sozialabgaben an (2026: 4.056 € im Jahr). Für Ihre Mitarbeiter bleibt netto mehr vom Beitrag übrig.
15 % Arbeitgeber-Zuschuss
Bei Entgeltumwandlung gesetzlich vorgeschrieben. Der Beitrag Ihrer Mitarbeiter steigt, ohne dass sie selbst mehr einzahlen.
Was 100 € Beitrag wirklich kosten.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt den Effekt: Aus einem hohen Vorsorgebeitrag wird ein geringer Netto-Aufwand für Ihren Mitarbeiter, und der gesetzliche Zuschuss finanziert sich aus Ihrer eigenen Sozialabgaben-Ersparnis.
Aus 56 € echtem Netto-Aufwand fließen 115 € pro Monat in die Altersversorgung, ein Hebel von rund 2×.
Was Sie zuschießen (15 €), sparen Sie zugleich an Sozialabgaben (rund 20 €).
Vereinfachtes Beispiel (Bruttogehalt ca. 4.000 €, Steuerklasse 1, unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen). Die Steuer- und Sozialabgaben-Ersparnis ist pauschal angenommen und hängt von Einkommen, Steuerklasse und Bundesland ab. In der Rentenphase ist die Betriebsrente nachgelagert zu versteuern und meist kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Der individuelle Wert wird konkret berechnet.
Rechtssicher aufgesetzt, mit klarer Versorgungsordnung.
Eine klare Versorgungsordnung regelt, wer welche Leistung erhält. Das schützt das Unternehmen, schafft Gleichbehandlung und macht die bAV im Betrieb planbar.
Haftung begrenzen
Der Arbeitgeber haftet für die zugesagte Leistung. Eine saubere Versorgungsordnung und die richtige Durchführung minimieren dieses Risiko.
Gleichbehandlung sichern
Einheitliche Regeln für alle Mitarbeitergruppen vermeiden spätere Konflikte und rechtliche Angriffsflächen.
Aufwand delegieren
Verwaltung, Ein- und Austritte und Dokumentation laufen über einen klaren Prozess, nicht über Ihren Schreibtisch.
Das stärkere Bindungsinstrument, das die wenigsten nutzen.
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bindet Ihre Leute enger als die Altersversorgung: ein arbeitgeberfinanzierter Vorteil, den sie im Alltag spüren, der die gesamte Belegschaft ohne Gesundheitsprüfung schützt und messbar auf den Krankenstand wirkt.
Vorteil mit Bindungswirkung
Die bKV ist arbeitgeberfinanziert und nicht auf einen neuen Arbeitgeber übertragbar. Wer wechselt, kann sie nur privat weiterführen, also selbst zahlen. Genau das macht sie zu einem echten Bindungsinstrument.
Schutz ohne Gesundheitsprüfung
Die gesamte Belegschaft erhält Leistungen auf Privatpatienten-Niveau, etwa für Zähne, Sehhilfen oder Vorsorge, ohne einzelne Gesundheitsprüfung.
Senkt den Krankenstand
Bessere Versorgung und Prävention wirken messbar auf die Ausfalltage. Bei einem Krankenstand von 6,5 % zahlt jeder gesparte Tag direkt auf Ihre Kosten ein.
73 %
der Mitarbeiter mit betrieblicher Krankenversicherung fühlen sich wertgeschätzt
0,5 bis 4 Tage
weniger Ausfall pro Mitarbeiter und Jahr im belegten Wirkkorridor
88 %
der Arbeitgeber berichten positive Effekte auf Zufriedenheit und Bindung
Aus einem breiten Marktvergleich, nicht aus einem Regal.
Aus einem breiten Marktvergleich wird genau die Lösung ausgewählt, die zu Belegschaft und Unternehmen passt.
Markt statt Marke
Vergleich mehrerer Gesellschaften nach Kosten, Leistung und Bilanzstärke.
Passend zur Belegschaft
Das Konzept richtet sich nach Einkommensstruktur und Zielen Ihrer Mitarbeiter.
Transparent begründet
Jede Empfehlung ist nachvollziehbar und mit Quellen belegt.
Ein durchdachtes betriebliches Versorgungsmanagement.
Eine durchdachte bAV ist ein Instrument für Mitarbeiterbindung und Recruiting, gerade im Mittelstand ein spürbarer Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte.
Mitarbeiter binden
Eine attraktive Vorsorge erhöht die Bindung und senkt teure Fluktuation.
Im Recruiting punkten
Ein klares Vorsorge-Angebot ist ein sichtbares Plus gegenüber Wettbewerbern.
Mehr als Vorsorge
Kombiniert mit der betrieblichen Krankenversicherung wird daraus ein Bindungspaket, das Ihre Mitarbeiter im Alltag spüren.
In vier Schritten zur fertigen Lösung.
Von der ersten Analyse bis zur laufenden Betreuung, ein klarer Prozess, der Ihnen die Arbeit abnimmt.
Analyse
Bestandsaufnahme der aktuellen Situation, Ziele und Belegschaftsstruktur.
Konzept
Auswahl der passenden Lösung aus dem Markt und Aufbau der Versorgungsordnung.
Umsetzung
Einrichtung, Kommunikation an die Belegschaft und rechtssichere Dokumentation.
Betreuung
Laufende Betreuung, Ein- und Austritte und jährliche Aktualisierung.
Wir beraten Ihre Mitarbeiter selbstverständlich auch persönlich.
Die beste Versorgungsordnung wirkt erst, wenn die Mitarbeiter sie verstehen. Selbstverständlich begleiten wir Ihr Team individuell, von der ersten Frage bis zum passenden Vertrag.
- Verständliche Aufklärung auf Augenhöhe
- Individuelle Beratung pro Mitarbeiter
- Antworten auf Fragen zu Brutto, Netto und Jobwechsel
- Begleitung über das gesamte Berufsleben
Seit 2005 in der Beratung, fokussiert auf betriebliche Versorgung.
Seit 2005 in der Beratung, seit 2011 spezialisiert auf betriebliche Versorgung. Nah an den Betrieben, nah an den Mitarbeitern.

Frank Scholz
bAV-Spezialist (DMA) · Köln
Erfahrung seit 2005
Spezialisierung auf betriebliche Versorgung seit 2011, mit Fokus auf betriebliche Altersversorgung und Krankenversicherung.
Fachlich zertifiziert (DMA)
Spezialist betriebliches Versorgungsmanagement (DMA) und Finanzplaner (HfB).
Anbieter-Pool statt Einzeltarif
Zugang zu mehreren Versicherern. Die Lösung richtet sich nach Ihrer Belegschaft, nicht nach einem Regal.
Mit Daten belegt
Die Wirkung der betrieblichen Krankenversicherung zeigt sich in der Auswertung der erbrachten Leistungen.
Was Kunden über die Zusammenarbeit sagen.
Anja Bremer, Leiterin Personalmanagement bei der Valensina-Gruppe, über die Zusammenarbeit im betrieblichen Versorgungsmanagement.
Was Arbeitgeber am häufigsten fragen.
Fachlich geprüfte Antworten auf die Fragen, die im Erstgespräch immer wieder kommen.
Sprechen wir über Ihre betriebliche Altersversorgung.
Kostenfrei und persönlich. Hinterlassen Sie kurz Ihre Daten. Ich melde mich bei Ihnen.
Jede Zahl auf dieser Seite ist mit einer Quelle belegt.
Die Aussagen stützen sich auf Primärquellen: Gesetzestext, die Deutsche Rentenversicherung, Ministerien und Studien-Originale. Hier sind sie offen einsehbar.
- Offizielle Quelle§ 1a Abs. 1a BetrAVGArbeitgeber-Pflichtzuschuss von 15 % bei Entgeltumwandlung, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart.Gesetze im Internet (2026)Original-Quelle öffnen
- Offizielle Quelle§ 3 Nr. 63 EStGBeiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (2026: 8.112 Euro im Jahr).Gesetze im Internet (2026)Original-Quelle öffnen
- Offizielle Quelle§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEVEntgeltumwandlung ist bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei (2026: 4.056 Euro im Jahr).Gesetze im Internet (2026)Original-Quelle öffnen
- Offizielle QuelleDRV: Beitragsfreiheit der EntgeltumwandlungAuf die Entgeltumwandlung im sozialversicherungspflichtigen Bereich spart auch der Arbeitgeber die Sozialabgaben (rund 20 %). Der 15-%-Pflichtzuschuss liegt darunter.Deutsche Rentenversicherung (2026)Original-Quelle öffnen
- BranchenstudieGenerali bAV-Studie Mittelstand 202480 % der Mittelständler nutzen die bAV als Instrument zur Mitarbeiterbindung, Rang 2 nach Weiterbildung.Generali (forsa, 200 Personalverantwortliche) (2024)Original-Quelle öffnen
- Branchenstudieinfas quo / Allianz 202173 % der Beschäftigten mit betrieblicher Krankenversicherung fühlen sich wertgeschätzt (gegenüber 50 % ohne), 71 % halten sie bei der Jobwahl für wichtig. Repräsentative Befragung von rund 2.000 Arbeitnehmern und 630 Unternehmen.infas quo im Auftrag der Allianz (APKV) (2021)Original-Quelle öffnen
- BranchenstudieARAG/YouGov 2024Arbeitgeber-Studie zur betrieblichen Krankenversicherung: 88 % der Arbeitgeber berichten positive Effekte auf Zufriedenheit, Bindung und Recruiting (+23 % Mitarbeiterzufriedenheit, +14 % Recruiting-Erfolg).ARAG in Zusammenarbeit mit YouGov (2024)Original-Quelle öffnen
- Branchenstudieiga.Report 28Meta-Auswertung zu betrieblicher Prävention: belegter Wirkkorridor von 0,5 bis 4 weniger Ausfalltagen pro Mitarbeiter und Jahr.Initiative Gesundheit und Arbeit (2015)Original-Quelle öffnen
- BranchenstudieAOK/WIdO Fehlzeiten-Report 2025Krankenstand der AOK-Versicherten im Berichtsjahr 2024: 6,5 %. Jeder Ausfalltag verursacht direkte Kosten im Betrieb.Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO) (2025)Original-Quelle öffnen
- Offizielle Quelle§ 8 BVVEntgeltunterlagen sind elektronisch zu führen (§ 8 BVV). Die Befreiungsmöglichkeit endet zum 31.12.2026; ab 01.01.2027 ist die elektronische Führung ausnahmslos verbindlich.Deutsche Rentenversicherung (2026)Original-Quelle öffnen